Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Lebensraumoptimierungs OG, Am See 1, 7111 Parndorf,
- Geltungsbereich
1.2. Tritt die „LO-Akademie“ als Vermittler für andere Rechtsträger (wie z.B. etwa Drittanbieter von Fernstudien) auf, so kommt das Vertragsverhältnis zwischen dem vertretenen Rechtsträger und dem Kunden nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vertretenen Rechtsträgers zustande. Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vertretenen Rechtsträgers ergeben sich aus der Anmeldung. Hinweis: Zertifizierungen der „LO-Akademie“ (z.B. Ö-Cert) gehen diesfalls nicht auf den jeweiligen Rechtsträger über.
1.3. Zertifizierungen (z.B. Ö-Cert) verbleiben bei der “LO-Akademie“ und werden in keinem Fall auf andere Personen oder andere Rechtsträger übertragen.
1.4. Soweit in diesen AGB der Begriff „Bildungsangebot“ angeführt ist, so ist darunter immer ein Bildungsangebot der “LO-Akademie“ zu verstehen, welches von der “LO-Akademie“ über die Website www.fengshui-akademie.at digital angeboten wird.
- Leistungsumfang
2.2. Die „LO-Akademie“ behält sich aber auch vor, Bildungsangebote ohne Ankündigung oder Bewerbung abzuhalten. Auch für diese gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Teilnahmebedingungen
3.2. Ist der Besuch eines Bildungsangebots an bestimmte persönliche Voraussetzungen bzw. Zulassungsbedingungen gebunden, welche bei der Beschreibung des jeweiligen Bildungsangebots angeführt sind, so sind diese vom Kunden zu erfüllen, ansonsten ist er nicht teilnahmeberechtigt.
3.3. Das Recht zum Besuch eines Bildungsangebots kann vom Kunden nicht einseitig auf Dritte übertragen werden.
3.4. Die “LO-Akademie“ behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Kunden für ein Bildungsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.5. Die Teilnehmeranzahl der Bildungsangebote wird aus Qualitätsgründen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen beschränkt gehalten. Die Zulassung zu einem Lehrgang und/oder Seminar erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte
- Einräumung eines Stornierungsrechts für Präsenzkurse
Sofern kein Rücktritt vom Vertrag über eines der gesetzlichen Widerrufsrechte erfolgt, etwa weil die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, kann der Kunde unter der Voraussetzung der Zahlung eines Stornoentgeltes an die LO-Akademie vom Vertrag zurücktreten. Das Stornoentgelt ist der Höhe nach wie folgt festgelegt:
- Bis zum 21. Tag vor Kursbeginn ist der Rücktritt kostenfrei.
- Das Stornoentgelt beträgt im Fall eines Rücktritts zwischen dem 20. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 30% des vereinbarten Kursentgelts.
- Bei Rücktritt ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichtteilnahme am Kurs beträgt das Stornoentgelt 100% des vereinbarten Kursentgelts.
- Lieferung des Lehrmaterials / Zugang zum virtuellen Klassenzimmer
- Entgelt und Zahlungsbedingungen
7.2. Die für die Bildungsangebote angegebenen Preise verstehen sich immer pro Person, es sei denn, dass bei einem Bildungsangebot ausdrücklich etwas anderes angeführt ist.
7.3. Das vereinbarte Entgelt umfasst die gesamten Kosten des von ihm gebuchten Bildungsangebots. Sonstige Zusatzkosten werden nicht verrechnet, sofern auf eine solche Verrechnung nicht ausdrücklich hingewiesen bzw. eine solche Verrechnung von der “LO-Akademie“ ausdrücklich vorbehalten wird.
7.4. Der Kunde ist für die Beantragung von Förderungen selbst verantwortlich. Die „LO-Akademie“ übernimmt keine Beantragung von Förderungen für den Kunden und leistet weder Gewähr noch haftet sie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Förderantrag oder eine positive Entscheidung der Förderstelle (Förderungszusage oder -gewährung). Weiters haftet die „LO-Akademie“, im Falle einer Förderungszusage oder -gewährung, nicht für deren fortlaufendes Bestehen während der gesamten Dauer des Bildungsangebots/Lehrgangs des Kunden. Sofern eine Förderungszusage oder -gewährung hinsichtlich eines Bildungsangebots/Lehrgangs aufgrund eines Abbruchs durch den Kunden oder aufgrund eines negativen Lehrgangsabschlusses (Nichtbestehen der Prüfung/en) des Kunden entzogen wird, ist die „LO-Akademie“ berechtigt, die durch die Teilnahme des Kunden am Kurs entstandenen Kosten (das sind die in den aktuellen Katalogen, sowie auf den Bildungsplattformen bzw. im Anmeldeformular genannten Preise inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, sofern zwischen „LO-Akademie“ und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde) direkt gegenüber den Kunden abzurechnen.
7.5. Das vereinbarte Entgelt ist binnen 10 Tagen ab Übermittlung der Rechnung an die “LO-Akademie“ zur Gänze zur Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Geschäftskonto der “LO-Akademie“ fällig. Barzahlungen werden – sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart – grundsätzlich nicht angenommen.
7.6. Erfolgt die Ausstellung einer Rechnung erst nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages, so beginnt der Fristenlauf für die Fälligkeit mit dem Datum des Zugangs der Rechnung beim Kunden.
7.7. Der Kunde kann zwischen einer elektronischen Rechnung und einer kostenlosen Papierrechnung wählen. Die “Lebensraumoptimierungs OG“ übermittelt Rechnungen elektronisch an die vom Kunden als elektronische Rechnungsanschrift bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder über ausdrücklichen Wunsch per Post. Eine elektronisch übermittelte Rechnung gilt mit der Bereitstellung der Nachricht im Posteingang des Kunden als zugestellt. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang bei der Nutzung von E-Mail verpflichtet, die von ihm benutzten Spam- oder Junk-Filter so einzustellen, dass Nachrichten, welche von der Domäne „fengshui-akademie.at“ versendet wurden, nicht automatisch ausgefiltert werden (WHITE-LIST-Policy).
- Ratenzahlungen
8.2. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Kunden an die “Lebensraumoptimierungs OG“, verpflichtet sich der Kunde, dass am Fälligkeitstag des Einzugs eine ausreichende Deckung auf dem Einzugskonto besteht, damit der Einzug durchgeführt werden kann.
8.3. Im Falle nicht ausreichender Deckung gehen die Retourkostenspesen, welche von der Bank in diesem Fall verrechnet werden, zu Lasten des Kunden.
- Bearbeitungskosten für Ratenzahlungsvereinbarung
9.2. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung bis maximal drei Teilzahlungsbeträgen beträgt der Zuschlag zum vereinbarten Entgelt für das gebuchte Bildungsangebot 3%.
9.3. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung von mehr als drei Teilzahlungsbeträgen (sohin ab vier Teilzahlungsbeträgen) beträgt der Zuschlag zum vereinbarten Entgelt für das gebuchte Bildungsangebot 5%.
9.4. Die letzte Rate ist jedoch spätestens eine Woche vor dem geplanten Ende des gebuchten Bildungsangebotes vom Kunden an die “Lebensraumoptimierungs OG“ zu bezahlen, widrigenfalls der Teilnehmer von einer Abschlussprüfung bis zur Leistung der Restzahlung ausgeschlossen werden kann.
- Gutscheine und Gutschriften
10.2. Der Kunde findet diese Information, nämlich ob ein Bildungsangebot direkt von der “Lebensraumoptimierungs OG“ oder von Partnerunternehmen bzw. Kooperationspartner angeboten und veranstaltet wird, direkt in der Beschreibung des jeweiligen Bildungsangebots in ihrem Katalog und/oder auf ihrer Bildungsplattform www.fengshui-akademie.at .
10.3. Bei Bildungsangeboten, bei welchen die “Lebensraumoptimierungs OG“ sowohl als Anbieter und Veranstalter auftritt, ist es möglich die Kursgebühren mittels Gutscheines oder Gutschrift zu bezahlen. Dieser Gutschein bzw. diese Gutschrift kann jedoch ausdrücklich nur bei Buchungen von Bildungsangeboten eingelöst werden, welche ausschließlich von der “Lebensraumoptimierungs OG“ als Anbieter und Veranstalter durchgeführt werden.
10.4. Dieser Gutschein bzw. diese Gutschrift kann ausdrücklich nicht bei Bildungsangeboten von Partnerunternehmen bzw. Kooperationspartnern eingelöst werden, welche über die Bildungsplattform www.fengshui-akademie.at Bildungsangebote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung präsentieren und anbieten.
- Technische Voraussetzungen und Telekommunikationskosten
11.2. Die für den Abruf erforderlichen Datendienste bzw. Internetzugänge werden von der “Lebensraumoptimierungs OG“ ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung dieser Inhalte im Rahmen eines gebuchten Bildungsangebotes ist es daher erforderlich, dass der Kunde selbst einen Internetzugang über einen geeigneten Internet-Provider hat.
- Verzug
12.2. Die “Lebensraumoptimierungs OG“ behält sich das Recht vor, bei einem verschuldeten Zahlungsverzug des Kunden, diesen solange vom Besuch des von ihm gebuchten Bildungsangebots auszuschließen, bis die rückständigen Entgelte bzw. Raten auf dem Konto der “Lebensraumoptimierungs OG“ eingegangen sind.
12.3. Leistet der Kunde auf eine Mahnung der “Lebensraumoptimierungs OG“ nicht, so ist der Kunde spätestens im Zeitpunkt des Zugangs der Mahnung bei ihm in Verzug. Sofern bestimmte Fälligkeitstage vereinbart sind, so gerät der Kunde auch ohne Übermittlung einer Mahnung in Verzug, wenn die vereinbarten Fälligkeitstage vom Kunden nicht eingehalten werden.
- Gewährleistung und Haftung
13.2. Der Kunde wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass nicht alle Bildungsangebote eine Berufsausbildung darstellen und auch nicht zwingend für die Erlangung einer bestimmten Befähigung geeignet sind. Ob es sich beim jeweiligen Bildungsangebot um eine Berufsausbildung handelt oder das Bildungsangebot geeignet ist, die persönliche Befähigung zur Erlangung einer bestimmten Gewerbeberechtigung zu erlangen, ist bei der jeweiligen Beschreibung des Bildungsangebotes im Katalog der “Lebensraumoptimierungs OG“ oder auf der Website www.fengshui-akademie.at angeführt.
13.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der “Lebensraumoptimierungs OG“ und deren Angestellten, Auftragnehmern/-innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen/-innen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Diese Einschränkung gilt bei Verbrauchergeschäften iSd KSchG ausdrücklich nicht für Personenschäden.
13.4. Die “Lebensraumoptimierungs OG“ übernimmt keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Internet-Seiten.
13.5. Bei Vorliegen eines Unternehmergeschäfts beträgt die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen gegen die “Lebensraumoptimierungs OG“ abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr.
13.6. Außerdem ist bei Vorliegen eines Unternehmergeschäfts die Höhe des allfälligen Ersatzanspruches mit der Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung der “Lebensraumoptimierungs OG“ beschränkt, wobei festzuhalten ist, dass hier eine angemessene Höhe versichert ist, nämlich mit € 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million).
13.7. Nachteile bzw. Schadenersatzansprüche, die dem Kunden aus Terminverschiebungen und/oder Berichtigungen und/oder durch den Wechsel des Veranstaltungsortes entstehen, können vom Kunden bei nur leicht fahrlässigem Verhalten der “Lebensraumoptimierungs OG“ nicht im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Bei Vorliegen eines Unternehmergeschäfts werden derartige Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der “Lebensraumoptimierungs OG“ vollständig ausgeschlossen.
13.8. Die von der „LO-Akademie“ verliehenen Zeugnisse für deren Bildungsangebote sind grundsätzlich solche einer privaten Akademie ohne Rechtsanspruch auf Anerkennung durch staatliche Bildungsinstitutionen, es sei denn, bei dem jeweiligen Bildungsangebot ist die staatliche Anerkennung als öffentliche Schule zugesagt, wie z.B. beim Masseur nach dem MMHmG.
- Unterbrechung und Änderung eines Bildungsangebots
14.2. Seitens der „LO-Akademie“ besteht bei Vorliegen besonderer persönlicher Gründe des Kunden für eine Unterbrechung jedoch grundsätzlich Gesprächsbereitschaft, wobei dafür aber vom Kunden eine individuelle Sondervereinbarung mit der „LO-Akademie“ abzuschließen ist, in der die genauen Bedingungen einer solchen Unterbrechung individuell auszuhandeln sind. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Unterbrechung der Inanspruchnahme des Bildungsangebots besteht aber nicht.
- Anwesenheitspflicht
15.2. Nicht bestandene Prüfungen können vom Kunden kostenpflichtig nachgeholt werden. Ein Abschlusszeugnis kann an den Kunden jedoch nur bei positiver Beurteilung aller Teilbereiche ausgestellt werden.
- Datenschutzklausel
- Online-Plattform zur Streitbeilegung/ Information gem. § 19 Abs.3 AStG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 AStG hat die „LO-Akademie“ den Verbraucher, wenn sie mit diesem in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: • http://www.ombudsmann.at • http://www.verbraucherschlichtung.or.at Die „LO-Akademie“ erklärt, dass sie – soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht – an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Zustellungen
18.2. Bei Vorliegen eines Unternehmergeschäfts wird für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der „LO-Akademie“ die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils für 7111 Parndorf (Österreich) sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
18.3. Für alle Zustellungen welcher Art auch immer von der „LO-Akademie“ an den Kunden im Rahmen des abgeschlossenen Vertragsverhältnisses sind die vom Kunden in der Bestellung bekanntgegebene Anschrift und die E-Mail-Adresse maßgebliche Zustelladresse. Sämtliche Zustellungen (insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erklärungen und Rechnungen) können von der „LO-Akademie“ daher mit Rechtswirksamkeit solange an den Kunden an diese Zustelladresse zugestellt werden, solange der Kunde keine neue Anschrift oder E-Mail-Adresse an die „LO-Akademie“ bekannt gibt.
- Maßnahmen bei Pandemie
19.2. Sollte es während eines laufenden Präsenzkurses für ein gebuchtes Bildungsangebot durch gesetzliche Regelungen (wie z.B. eine COVID-19 Maßnahmenverordnung) zu Teilnahmebeschränkungen oder der Festlegung von Teilnahmevoraussetzungen (wie z.B. 2G-Nachweis oder Impfung als Teilnahmevoraussetzung) kommen, und der Teilnehmer diese nicht erfüllen kann oder erfüllen will, ist die „LO-Akademie“ berechtigt, diesen laufenden Präsenzkurs für ein gebuchtes Bildungsangebot für den betroffenen Teilnehmer auf einen Online-Kurs umzustellen und den Unterricht mittels E-Learning bzw. Distance-Learning über ein geeignetes technisches System weiterzuführen.